Informationen zur Pflege

Pflege betrifft oft Familien ganz plötzlich durch Alter, Krankheit, Unfall oder eine langsame Verschlechterung des Gesundheitszustands. Gleichzeitig ist das System komplex: Es gibt verschiedene Pflegeformen, Pflegegrade, Leistungen der Pflegekasse und viele Begriffe, die man am Anfang kaum einordnen kann.

Diese Seite gibt dir einen verständlichen Überblick: Welche Arten von Pflegediensten gibt es? Was bedeuten die Pflegegrade? Welche Leistungen stehen grundsätzlich zur Verfügung – und wie erkennst du, welche Form der Pflege zu deiner Situation passt?

1. Pflegeformen im Überblick

In Deutschland gibt es unterschiedliche Formen der Pflege und Betreuung. Sie lassen sich grob in ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote einteilen, dazu kommen besondere Versorgungsformen.

Ambulante Pflege – Unterstützung zu Hause

Bei der ambulanten Pflege kommen Pflegekräfte nach Hause. Ziel ist, dass die pflegebedürftige Person so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung bleiben kann.

Typische Leistungen:

  • Unterstützung bei der Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen, Essen)

  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel)

  • Hilfe im Haushalt (z. B. Einkaufen, Reinigung), soweit vertraglich vereinbart

  • Anleitung und Entlastung von Angehörigen

Abgerechnet wird in der Regel über sogenannte Pflegesachleistungen der Pflegekasse oder privat.

Stationäre Pflege – Leben im Pflegeheim

In der vollstationären Pflege lebt die pflegebedürftige Person dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung. Das ist oft dann nötig, wenn:

  • die Versorgung zu Hause nicht mehr sicher möglich ist,

  • ein sehr hoher Pflegebedarf besteht oder

  • keine Angehörigen die Pflege unterstützen können.

Im Heim werden Pflege, Betreuung, Verpflegung und Unterkunft kombiniert. Die Pflegekasse beteiligt sich mit einem Leistungsbetrag, den Rest zahlen die Bewohnerinnen und Bewohner als Eigenanteil.

Teilstationäre Pflege – Tages- und Nachtpflege

Tagespflege und Nachtpflege sind Formen der teilstationären Pflege:

Die pflegebedürftige Person lebt weiterhin zu Hause, verbringt aber einen Teil des Tages oder der Nacht in einer Einrichtung.

Typische Einsatzfälle:

  • Angehörige sind berufstätig und tagsüber nicht zu Hause.

  • Jemand ist nachts unruhig, braucht aber tagsüber weniger Unterstützung.

  • Zu Hause ist grundsätzlich Pflege möglich, aber zeitweise Entlastung notwendig.

Die Pflegekasse übernimmt – je nach Pflegegrad – einen eigenen Leistungsbetrag für teilstationäre Pflege, zusätzlich zu anderen ambulanten Leistungen.

Kurzzeitpflege – Versorgung auf Zeit

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflege, z. B.:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt,

  • wenn zu Hause vorübergehend keine Pflege möglich ist,

  • zur Überbrückung, bis ein dauerhafter Platz oder ein ambulanter Dienst gefunden ist.

Die Pflegekasse stellt dafür einen jährlichen Leistungsbetrag zur Verfügung; seit 2025 wurden diese Leistungen erhöht, und es bestehen flexible Kombinationsmöglichkeiten mit der Verhinderungspflege.

Verhinderungspflege – wenn Angehörige ausfallen

Verhinderungspflege greift, wenn die Hauptpflegeperson (z. B. ein Angehöriger) vorübergehend verhindert ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder Überlastung. Die Pflege kann dann z. B. ein ambulanter Dienst, ein anderer Angehöriger oder eine Einrichtung übernehmen.

Seit 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der zwischen beiden Leistungen aufgeteilt werden kann. Die konkreten Beträge findest du in den aktuellen Tabellen der Pflegekasse oder beim Bundesgesundheitsministerium.

Betreutes Wohnen und Pflege-WGs

Zwischen „ganz zu Hause“ und „Pflegeheim“ liegen alternative Wohnformen:

  • Betreutes Wohnen: eigene Wohnung mit Hausnotruf und optionalen Zusatzleistungen.

  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften: mehrere pflegebedürftige Menschen leben zusammen, oft mit einem ambulanten Dienst, der ins Haus kommt.

Die Pflegekasse kann hier zusätzliche Leistungen gewähren (z. B. für Wohngruppenzuschlag und Wohnraumanpassungen).

Spezialisierte Angebote

Dazu gehören unter anderem:

  • Intensiv- und Beatmungspflege

  • Palliativpflege

  • Pflege für Menschen mit Demenz

  • Kinderkranken- und Kinderintensivpflege

Diese Angebote haben oft eigene Qualitätsanforderungen und Vergütungsstrukturen. Hier ist eine individuelle Beratung besonders wichtig.

2. Pflegegrade – Grundlage für Leistungen

Die Pflegeversicherung kennt fünf Pflegegrade. Sie beschreiben, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist – unabhängig davon, ob die Ursache Alter, Krankheit oder Behinderung ist.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Der Pflegegrad wird nach einem Antrag bei der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen unabhängigen Gutachter (bei Privatversicherten) festgestellt. Grundlage sind verschiedene Lebensbereiche, z. B. Mobilität, Kommunikation, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.

Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen können in Anspruch genommen werden.

3. Leistungen der Pflegeversicherung – ein Überblick

Die gesetzlichen Pflegeleistungen werden regelmäßig angepasst. Zum 1. Januar 2025 wurden die meisten Leistungsbeträge um 4,5 % erhöht, um die steigenden Kosten in der Pflege abzufedern.

Die wichtigsten Leistungsarten sind:

Pflegegeld

Pflegegeld erhältst du, wenn die Pflege vor allem zu Hause durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen erbracht wird. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, die es an die Pflegeperson weitergeben kann. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind Geldbeträge, die direkt an einen ambulanten Pflegedienst gehen. Der Dienst rechnet seine Einsätze mit der Pflegekasse ab. Auch hier richtet sich der monatliche Höchstbetrag nach dem Pflegegrad.

Kombinationsleistung

Man kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, wenn sowohl Angehörige als auch ein ambulanter Dienst pflegen. In diesem Fall wird der Sachleistungsbetrag teilweise genutzt, und das Pflegegeld anteilig ausgezahlt.

Entlastungsbetrag

Zusätzlich stellt die Pflegekasse einen monatlichen Entlastungsbetrag zur Verfügung, der zweckgebunden ist – z. B. für Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuungsleistungen oder anerkannte Haushaltshilfen. Der Betrag liegt seit Jahren bei 125 Euro pro Monat und steht allen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad zu (Pflegegrad 1–5).

Tages- und Nachtpflege (teilstationär)

Für Tages- oder Nachtpflege stellt die Pflegekasse – zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – einen eigenen Betrag bereit, sobald mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Diese Leistungen sollen die häusliche Pflege ergänzen, nicht ersetzen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Für Kurzzeitpflege (zeitweilige stationäre Versorgung) und Verhinderungspflege (Ersatzpflege, wenn Angehörige ausfallen) gibt es jährliche Budgets.

Seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden diese Beträge regelmäßig dynamisiert; zum 1. Januar 2025 wurden sie ebenfalls angehoben.

Ab Mitte 2025 existiert ein gemeinsamer Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der flexibel genutzt werden kann. Wie genau du diese Leistungen optimal kombinierst, sollte im Zweifel mit einer Pflegeberatung besprochen werden.

Wohnraumanpassung und Hilfsmittel

Die Pflegekasse kann sich an Umbaumaßnahmen beteiligen, z. B.:

  • barrierefreies Bad,

  • Türverbreiterungen,

  • Haltegriffe, Rampen.

Außerdem gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, etwa Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder technische Hilfen.

Pflegeberatung

Alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen haben Anspruch auf kostenfreie, neutrale Pflegeberatung – entweder bei der Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder anderen anerkannten Beratungsstellen.

Diese Beratung ist gerade zu Beginn eines Pflegefalls sehr hilfreich, um passende Leistungen und Versorgungsformen zu finden.

4. Kosten: Was zahlt die Kasse – was bleibt selbst zu tragen?

Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Sie beteiligt sich mit festen Beträgen an den Kosten, der Rest ist Eigenanteil.

Grundprinzipien:

  • Ambulante Pflege:

    Die Pflegekasse übernimmt – je nach Pflegegrad – einen Teil der Kosten (Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Kombinationsleistungen). Was darüber hinausgeht, ist privat zu zahlen.

  • Stationäre Pflege:

    Die Kasse gibt einen Leistungsbetrag für pflegebedingte Aufwendungen; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst. In vielen Fällen ist der Eigenanteil hoch, weshalb ergänzende Leistungen (z. B. Sozialhilfe) geprüft werden müssen.

  • Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege:

    Auch hier übernimmt die Pflegekasse bestimmte Beträge; zusätzliche Kosten wie Verpflegung, Unterkunft oder Transport können anteilig selbst zu zahlen sein.

Die genauen Euro-Beträge ändern sich im Zuge von Reformen regelmäßig. Für aktuelle Zahlen solltest du die Informationen deiner Pflegekasse oder die Tabellen des Bundesgesundheitsministeriums nutzen.

5. Woran du einen guten Pflegedienst erkennst

Unabhängig von der Pflegeform gibt es einige Punkte, auf die du achten kannst:

  • Transparente Beratung

    Ein guter Dienst erklärt Leistungen, Kosten und Grenzen offen und verständlich – ohne Verkaufsdruck.

  • Zeit für Fragen

    Deine Fragen werden ernst genommen, es wird nichts „abgewiegelt“.

  • Fachliche Qualität

    Qualifiziertes Personal, regelmäßige Fortbildungen, klare Zuständigkeiten.

  • Verlässlichkeit und Erreichbarkeit

    Termine werden eingehalten, bei Ausfällen wird für Vertretung gesorgt, die Dienstleitung ist erreichbar.

  • Umgang mit Pflegebedürftigen

    Respektvoller, wertschätzender Umgang – auch in Stresssituationen.

  • Dokumentation

    Leistungen und Beobachtungen werden sorgfältig dokumentiert, und du kannst bei Bedarf Einblick bekommen.

  • Kooperation mit Ärzten und Therapeuten

    Ein guter Dienst arbeitet abgestimmt mit anderen Beteiligten zusammen.

Für stationäre Einrichtungen können zusätzlich Prüfberichte (z. B. des Medizinischen Dienstes) und Erfahrungsberichte anderer Angehöriger Hinweise geben – sie ersetzen aber keine eigene Besichtigung.

6. Der typische Weg in die Pflege – Schritt für Schritt

  1. Pflegebedarf erkennen

    Zunehmende Hilfebedürftigkeit im Alltag, häufige Stürze, Orientierungsschwierigkeiten oder Überlastung der Angehörigen sind Signale, dass Unterstützung nötig ist.

  2. Pflegegrad beantragen

    Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt (formlos möglich, später schriftlich bestätigt).

  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

    Eine Gutachterin oder ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person und prüft die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen.

  4. Bescheid der Pflegekasse

    Du erhältst eine Einstufung in einen Pflegegrad (oder eine Ablehnung). Prüfe den Bescheid genau – stimmt er nicht mit deiner Wahrnehmung überein, kannst du Widerspruch einlegen.

  5. Versorgung organisieren

    Mit dem Pflegegrad kannst du entscheiden, wie die Pflege organisiert wird:

    – Pflege zu Hause mit Angehörigen,

    – mit ambulantem Dienst,

    – teilstationäre Angebote,

    – oder stationäre Versorgung.

  6. Regelmäßige Überprüfung

    Pflegebedürftigkeit verändert sich. Bei Verschlechterung solltest du prüfen, ob ein höherer Pflegegrad nötig ist oder andere Leistungen in Frage kommen.

7. Unterstützung nutzen – du musst das nicht alleine klären

Niemand muss das Pflegesystem alleine verstehen. Nutze:

  • die Pflegeberatung der Kasse oder unabhängige Pflegestützpunkte,

  • sozialrechtliche Beratung (z. B. bei Wohlfahrtsverbänden),

  • Informationsangebote von Verbraucherzentralen.

Diese Seite liefert dir den Überblick – die konkrete Einschätzung deiner Situation und die Auswahl des passenden Angebots gelingt am besten im Zusammenspiel von Beratung, eigenen Eindrücken und den regionalen Informationen zu den Pflegediensten vor Ort.